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No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa angeklagt wegen gefährlicher Körperverletzung

Im Jahre 2004 soll Nadja Benaissa einen Mann mit dem Aids-Virus angesteckt haben, obwohl sie schon seit 1999 gewußt habe, dass sie HIV Positiv ist.

Zwei weitere Fälle, bei denen Nadja Benaissa sexuellen Kontakt hatte, wertet die Anklagebehörde als versuchte gefährliche Körperverletzung. Die beiden Männer blieben von der Ansteckung verschont.

Die Vorgehensweise der Polizei vom 11.04.2009 in Frankfurt wirft einige Kritik auf. So haben die Beamten Nadja Benaissa vor einem Discothekenauftritt abgefangen und abgeführt. Sie saß 10 Tage in Untersuchungshaft.

Als unverhältnismäßig bezeichnet die Deutsche Aids-Hilfe diesen Vorgang und mutmaßt, dass die Hessische Regierung ein Exempel statuieren wollt.

Die 27-jährige Nadja Benaissa, lebt seither in Angst. Auch befürchtet sie, dass ihre 9-jährige Tochter, die nicht infiziert sein soll, durch diese Vorgehensweise ebenfalls sehr mitgenommen ist.

Der Hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn verteidigt indes die Vorgehensweise der Beamten. Sie haben sich korrekt verhalten. Frau Nadja Benaissa war bis zu diesem Zeitpunkt nicht greifbar gewesen.

Sollte die Anklage zugelassen werden, muss sich Nadja Benaissa vor einem Jugendgericht verantworten, das sie zur Tatzeit noch Jugendliche oder Heranwachsende war.


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