Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ist von der Französischen Medizinprodukte-Behörde darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass für die Silikongel-gefüllten Brustimplantate des Herstellers Poly Implant Prothese (PIP) die Vermarktung, der Vertrieb, der Export und die weitere Verwendung europaweit untersagt worden ist.
Grund: Für die Füllung der meisten Implantate wurde seit 2001 ein nicht zulässiges Silikongel verwendet. Dieses kann die Umhüllung angreifen und dadurch Risse hervor rufen.
Theoretisch sind die Implantate nur in Frankreich verwendet worden, es soll aber nach neusten Erkenntnissen auch zu Verwendung in Deutschland gekommen sein.
Sollten schwerwiegende Probleme bei Patienten auftreten, besteht eine Meldepflicht. Ärzte wurde informiert, diese Implantate vorerst nicht zu verwenden und Patientinnen, die diese Implantate tragen, sollten sich an ihren Arzt wenden.
Mehr Hinweise gibt es beim BfArM