In den letzten zwei Monaten dieses Jahres noch einen Zahnarzttermin zu bekommen, kann schwierig werden, abgesehen von Notfällen und Schmerzpatienten.
Warum ist das so? Mit dem Gesundheitsstrukturgesetz wurden 1993 für Zahnärzte und Krankenkassen Budgets eingeführt. Das bedeutet, für bestimmte Leistungen und bis zu einer bestimmten Grenze bekommen Zahnärzte ihre Leistungen vergütet. Ist dieses Budget erfüllt, arbeitet der Zahnarzt umsonst, man könnte auch sagen, auf eigene Kosten.
Davon ausgenommen sind Zahnersatz und Individualprophylaxe für unter 18jährige.
Ob und inwieweit der Zahnärzte ihre Leistungen in diesem Jahr noch abrechnen können, kann von Kasse zu Kasse unterschiedlich sein. Ist bei der einen Krankenkasse das Budget schon ausgereizt, geht nichts mehr. Im Jahr 2008 wurden deshalb 1,7 Millionen Patienten behandelt, für die die Zahnärzte keine Leistungen abrechnen konnten, was einer Summe von rund 148 Millionen Euro entspricht. Leistungen, die über eine Zahnzusatzversicherung abgerechnet werden, sind nicht inbegriffen.
Tritt das Gegenteil ein, dass eine Kasse noch Geld im Budgettopf hat, kann das nicht auf eine andere Krankenkasse übertragen werden.
Welche Auswirkungen hat das? Bei einigen Krankenkasse ist das Budget schon erfüllt und der Zahnarzt muss die Entscheidung treffen, ob er trotzdem behandelt oder seine Leistung in das neue Jahr verschiebt. Ebenso denkbar ist, dass in diesem Jahr nur noch absolut notwendige Behandlungen durchgeführt werden.
Zahnärzte, die KZBV (Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung Der deutschen Zahnärzte) und Patientenverbände fordern eine Reform des Vergütungssystems, was aber wiederum eine Gesetzesänderung voraussetzen würde.