Mo. Jun 5th, 2023

Zuerst waren Zusatzbeiträge von 8,– Euro im Monat für gesetzlich Krankenversicherte im Gespräch.

Jetzt wollen die BKK für Heilberufe und die GBK in Köln einen Zusatzbeitrag von 37,50 Euro im Monat, die BKK Westfalen-Lippe 12,00 Euro und andere Kassen 8,00 Euro im Monat veranschlagen.

Dies ist nun kein Grund für jeden, in Panik zu verfallen. Die genannten 8,– Euro können ohne Einkommenserhebung des Versicherten gefordert werden. Alles, was darüber hinaus geht, bedarf einer Berechnung zugeschnitten auf den jeweils Versicherten.

Der Zusatzbeitrag ist beschränkt auf maximal 1 % des Bruttoeinkommens bis zu einem maximalen Brutto von 3.750,– Euro. Er wird nur für den jeweils Versicherten berechnet, nicht für diejenigen, die familienversichert sind.

Und zu guter Letzt kann man einen Krankenkassenwechsel in Erwägung ziehen, allerdings immer unter dem Aspekt, dass weitere Kassen nachziehen können und es im Laufe der Zeit wahrscheinlich auch tun werden.

In den Medien ist die Rede davon, dass der Zeitpunkt ab dem der Zusatzbeitrag geleistet werden muss, der 1. Februar 2010 sein wird. Manche Berichterstattung benennt den 1. April 2010, allerdings dann rückwirkend zum 1 Januar 2010.

Die oben gemachten Angaben sind ohne Gewähr.

Von Astera

4 Gedanken zu „Zusatzbeitrag bei den Krankenkassen bis zu 37,50 Euro monatlich“
  1. Hallo,

    nach meinem jetzigen Kenntnisstand müssen die 8,– Euro aus der eigenen Tasche berappt werden, hat man doch die Wahl die Krankenkasse zu wechseln. Aber es sind schon Bemühungen im Gange, dass nach der neuen Härtefallregelung die Arge die Kosten doch übernehmen könnte.

    LG

  2. Hallo…

    Ich hab da mal ne Frage…Ich bin arbeitssuchend und habe auch ein Schreiben von meiner KK bekommen (DAK),das ich jetzt monatlich 8 Euro bezahlen muss…Jetzt meine Frage…Übernimmt das nicht die Agentur für Arbeit???

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