Sa. Dez 9th, 2023

Die bis jetzt  berechneten Regelsätze sind verfassungswidrig und die jetzigen Regelleistungen genügen nicht,  sie sind zwar nicht evident unzureichend, aber es "existiere ein völliger Ermittlungsausfall beim Bedarf für Kinder bis 14 Jahre und die Berechnung beruhe auf einer freihändigen Setzung", so der Richter.

Das SGB 2 verstößt zum Teil gegen das Grundgesetz, weil insbesondere für Kinder bis 14 Jahre und Schulfplichtige kein besonderer Bedarf berücksichtigt wird. Im Grundgesetz wird ein menschenwürdiges Existenzminimum zugesichert. Das Existenzminimum besteht aus dem physischen und dem soziokulturellen Anteil.

Da kein konkreter Betrag abzuleiten ist, ist dies vom Gesetzgeber zu tun. Hier wurde ein Zeitrahmen bis zum

31. Dezember 2010 gesetzt.

Jetzt ist zunächst der tatsächliche Bedarf der Kinder zu ermitteln. Der Bildungsaufwand – wie z.B. Schulbedarf – ist zu berücksichtigen. Es sollen Härtefallregelungen für einen atypischen Bedarf geschaffen werden.

78 Seiten umfasst das Urteil.

**Angaben ohne Gewährleistung

Von Astera

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