Mi. Jun 7th, 2023

Der Mauerfall wurde gefeiert, wir haben am 3.Oktober einen Feiertag, den "Tag der Deutschen Einheit".

Aber die Wiedervereinigung scheint noch nicht überall vollzogen zu sein.

Gabriela S. aus Berlin hatte sich im letzten Jahr bei einem westdeutschen Unternehmen als Buchhalterin beworben und ihre Bewerbungsunterlagen eingeschickt. Diese bekam sie mit einer Absage zurück. So etwas passierte jeden Tag vielen Menschen.

Ungewöhnlich daran war, dass ihr Lebenslauf mit Randbemerkungen wie "Ossi" –  und DDR versehen war.
Sie verklagte ihren ursprünglich angestrebten Arbeitgeber auf Schadensersatz. Begründung: Sie sähe nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz eine Benachteiligung wegen ihrer ethnischen Herkunft.
Der Arbeitgeber gibt an, sie sei wegen anderer Gründe nicht eingestellt worden.

Der Anwalt von Gabriele S. ist der Auffassung, dass Diskriminierungen dieser Art tagtäglich vorkommen.

Der als erstes angesetzte Gütetermin scheiterte und heute beginnt die Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Stuttgart.

Ein Radiosender machte eine Umfrage unter Berlinern. Während einige keine Unterschiede mehr kennen, wurden bei anderen doch noch deutliche Unterschiede zwischen Ossis und Wessis gemacht.

Übrigens: Ethnologie leitet sich von dem Wort Ethnos (griechisch: Volk, Volkszugehörige) ab.

Update 15.4.2010 – 16.30 Uhr: Die Klage wurde abgewiesen, da der Vermerk "Ossi" zwar als diskriminierend gewertet werden könnte, aber nicht unter die gesetzlich verbotene Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft falle.

Von Astera

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert