Do. Sep 21st, 2023

Sie benutzen ihren Computer nur zum Arbeiten und sollen dafür Rundfunkgebühren zahlen.

Das sahen zwei Anwälte und ein Student nicht sein und klagten gegen diese Entscheidung mit der Begründung, dass sie ihre Computer nur zum Schreiben und für berufliche Zwecke nutzen.

In der vierten Instanz entschied heute das Bundesverwaltungsgericht Leipzig, dass ein internetfähiger PC unabhängig von der subjektiven Nutzung ein Rundfunkgerät im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrages ist. Unabhängig davon, ob der Eigentümer die Ansicht hat, Radio zu hören oder nicht.

Gebühren werden dann fällig, wenn keine anderen Empfangsgeräte wie Fernsehen oder Radio bereit gehalten werden.

Die GEZ-Gebühren werden derzeit nach den zum Empfang fähigen Geräten berechnet:
17,98 Euro für Radio und Fernsehen monatlich (incl. eines "neuartigen" Radiogerätes, 5,76 Euro fürs Radio hören.

2007 war beschlossen worden, dass Computer als "neuartige" Radiogeräte gelten.

Die GEZ-Gebühren sollen in den kommenden Jahren eine Neuregelung als "Haushalts- und Betriebsstättenabgabe" erfahren.


Von Astera

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert