Anfang diesen Jahres war der Regierung durch das Bundesverfassungsgesetz auferlegt worden, die Hartz IV Regelung zu überarbeiten. Zu diesem Zeitpunkt hatten viele auf mehr Geld, besonders auch für Kinder gehofft.
Die derzeitigen Sätze sind: | |
Erwachsener(Eckregelsatz) | 359,– Euro |
Partner | 323,– Euro |
Kind bis einschl. 5 Jahre (60% Eckregelsatz) | 215,– Euro |
Kind von 6 bis einschl. 13 Jahre (70 % Eckregelsatz) | 251,– Euro |
Kind ab 14 Jahren (80 % Eckregelsatz) | 287,– Euro |
Hinzu kommen derzeit unter anderem Zuschläge für Alleinerziehende, Befreiung von GEZ-Gebühren, ermäßigte Fahrkosten.
Bei eigenem Einkommen erfolgt eine gestaffelte, anteilige Anrechnung auf die Leistungen. Kosten für Wohnung und Heizung sind auch nach bestimmten Sätzen geregelt.
Nun kommen die ersten Meldungen zur Neuregelung der Hartz IV Sätze. Der Eckregelsatz soll definitiv keine großartige Erhöhung erfahren. Zur Zeit ist die Rede von deutlich unter 20,– Euro, auch von einer Anhebung von 359,– Euro auf 370,– Euro ist die Rede. Von der derzeitigen Anrechnung von Tabakwaren und Alkohol im Regelsatz soll Abstand genommen werden. Internetkosten und Praxisgebühren sollen wohl in die Berechnungen mit einfließen.
Ob und inwieweit sich der Regelsatz für Kinder verändern wird, ist noch ungewiss.Ursula von der Leyen hat bereits verkündet, 480 Millionen Euro mehr in die Bildung zu investieren und dazu eine Chipkarte oder Gutscheine angedacht.
Der genaue Betrag für den Eckregelsatz wird am Sonntag im Koalitionsgipfel festgelegt.
Update: Regierungssprecher Steffen Seibert stellt fest, dass es noch keine Vorfestlegung der Regelsätze gibt.
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