Mo. Dez 4th, 2023

Nach fast 6 Jahren Rechtsstreit um das in Deutschland verankerte Kopplungsverbot, hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden, dass das Kopplungsverbot nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist.

2004 hatte der Discounter Plus, der mittlerweile zur Edeka Gruppe gehört, mit seiner Aktion "Ihre Millionenchance" mit dem Hinweis beworben „Einkaufen, Punkte sammeln, gratis Lotto spielen“. Kunden konnten so durch bloßes Einkaufen bei Plus automatisch an den Ziehungen des deutschen Lottoblocks teilnehmen. Derartige Kopplungsangebote waren derzeit durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Paragraph 4, Absatz 6 verboten.

Schon im Herbst, beim Schlussantrag der Staatsanwältin wurde kar, wie der gestrige Gerichtsbeschluss enden würde. Aus diesem Grund sind verschiedene Märkte vorgeprescht und haben Werbung gegen das zu dieser Zeit noch gültige Gesetz verstoßen. Unter Anderem der Elektronik Händler Media Markt, der zu Jahresanfang mit dem Slogan warb: "Jeder 10. Einkauf für umsonst".

Ralph Clemens Martin, Vorstand des Münchner Spezialdienstleisters Emirat, der Gewinnspiele versichert und entwickelt, sieht durch die nun erlaubten Gewinnspiel „mehr Möglichkeiten für Werbungtreibende, kreative Aktionen zu starten, um den Absatz anzukurbeln“

Wir können gespannt sein, was jetzt an Aktionen auf uns zukommen wird. Die großen wie Media Markt, Saturn und Real stehen in den Startlöchern. Die nächste Riesenaktion wird bestimmt schon einige Kopplungsangebote bereithalten.

Von Astera

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