Laut der Pressemitteilung des Landgerichtes Mannheim haben die Anwälte von Jörg Kachelmann Antrag auf Haftaufhebung gestellt.
Dieser Antrag erfolgt auf Grund eines mittlerweile vorliegenden aussagepsychologischen Gutachtens. Da noch weitere Stellungnahmen, zum Beispiel die der Staatsanwaltschaft ausstehen, wird voraussichtlich erst in der nächsten Woche über den Antrag entschieden werden.
Jörg Kachelmann befindet sich seit 20. März wegen Verdachts der Vergewaltigung seiner Ex-Freundin in Untersuchungshaft. Er selbst hatte sein Unschuld beteuert, es wurde aber Anklage erhoben.
Spiegel online hatte über das Gutachten einer Bremer Psychologin berichtet, demnach hätte das mutmaßliche Opfer auch bei eingehender Befragung nur oberflächliche und vage Angaben zum Tathergang machen können, auch seien Sachverhalte dargestellt worden, die handlungstechnisch unwahrscheinlich bis unmöglich seien.
Weiter berichtet Spiegel online, dass auch andere Gutachten Zweifel aufkommen lassen.
Die bei dem mutmaßlichen Opfer vorgefundenen Verletzungen seien nicht eindeutig einer Fremd- oder einer Selbstverletzung zuzuordnen und das geschilderte Verletzungsbild sei mit der geschilderten Tat nicht in Einklang zu bringen.
An diese Geschichte habe ich vom 1. Moment an nicht geglaubt.