Di. Jun 6th, 2023
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Für viel Wirbel sorgt derzeit das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes ((5 AZR 886/11), nach dem ein Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmern ab dem ersten Tag der Krankmeldung eine Krankschreibung fordern kann. Wohl gemerkt: Das ärztliche Attest ab dem ersten Tag kann gefordert werden, muss aber nicht, das liegt aber im Ermessen des Firmenchefs. Und: Der Arbeitgeber muss seine Entscheidung nicht begründen.

Innerbetriebliche Regelungen können wie bisher erhalten bleiben. Unstrittig ist aber, das durch die Regelung im Entgeltfortzahlungsgesetz die Krankmeldung am vierten Fehltag vorliegen muss und dass der Arbeitnehmer ggf. nachweisen können muss, dass er seine Krankschreibung fristgemäß eingereicht hat. Ebenso wenig anzuzweifeln ist, dass man sich als Arbeitnehmer unverzüglich krankzumelden hat.

Bei manch einem sorgt das Urteil für Empörung und birgt Diskussionsbedarf in sich. Von "Mißtrauenskultur" ist die Rede. Andere sehen das völlig unproblematisch, nach dem Motto "Krank ist krank" und da geht man zum Arzt. Man hört den Begriff "Brückentagsschummler" , aber auch den Einwand, dass man vielleicht gar nicht in der Lage sei, am ersten Krankheitstag zum Arzt zu gehen…..

Experten bezweifeln, dass das Urteil langfristig große Auswirkungen haben wird, sondern überwiegend das bisherige Procedere erhalten bleiben wird, 

 

Angaben ohne Gewähr

Von Astera

2 Gedanken zu „Krankschreibung ab dem 1. Fehltag“
  1. Ich kenn das auch schon immer so! Da sieht man wieder die Gesetzeswut. Als ob es nichts wichtigeres gäbe was man auf Gerechtigkeit überprüfen sollte…

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