Mi. Jun 7th, 2023

Die Lufthansa teilt mit, dass sie ab heute Abend  ihren Flugbetrieb wieder teilweise aufnehmen wird.

Der Flugstatus kann auf www.Lufthansa.com überprüft werden.

Die Welt berichtet, dass die Lufthansa mit einer Ausnahmegenehmigung 15.000 Passagiere mit 50 Langstreckenflugzeugen aus Afrika, Asien und Nord- und Südamerika nach Deutschland fliegen wird. Diese Maschinen sollen in München, Düsseldorf und Frankfurt landen.

Weiter wird berichtet, dass die Langstrecken-Jets im europäischen Flugraum nach Sichtflugregeln gesteuert werden.

Der ADAC weist darauf hin, dass diejenigen, die von ihrem Urlaubsort nach der gebuchten Reise nicht fortkommen, sich auf die "Rückbeförderungspflicht" des Reiseveranstalters berufen können. Demnach müssen die Kosten des Rücktransportes in angemessener Höhe übernommen werden, was Bahn- oder Busfahrten betreffen würde. 

Anders sieht es dagegen mit Hotel- und Übernachtungskosten aus. Diese werden nur in einer Notsituation ggf. übernommen, was die derzeitige Lage aber nicht ist. Auch besteht die Möglichkeit für den Reiseveranstalter den Vertrag wegen höherer Gewalt zu kündigen, was ihn wohl völlig aus der Haftung entlässt.

Von Astera

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