Vor zehn Jahren hatte Hotelier Josef Brunlehner den Prinzen Ernst August von Hannover (Ehemann von Prinzessin Caroline) beschuldigt, ihn verprügelt zu haben.
Bei einer Auseinandersetzung in Kenia mit dem Discobesitzer war es zu Tätlichkeiten gekommen. Während bei ihm die Rede von Verprügeln gewesen war, die schwere Verletzungen zur Folge gehabt haben sollen, hatte Ernst August lediglich zwei Ohrfeigen eingeräumt.
Im August 2001 wurde dann der Prinz zu einer Geldstrafe von rund 250.000,– Euro verurteilt . Dagegen wiederum ging er in Berufung mit dem Ergebnis, dass das Landgericht Hannover eine Strafe von 445.000,– Euro wegen gefährlicher Körperverletzung verhängte.
Auf Grund eines Fehlers seines damaligen Anwalts musste das Verfahren wieder aufgerollt werden und jetzt erging das Urteil des Landgerichts Hildesheim nach einer 26tägigen Verhandlung:
200.000,– Euro Geldstrafe wegen einfacher, vorsätzlicher Körperverletzung.Das entspricht 40 Tagessätzen á 5.000,– Euro.
200.000,– Euro Geldstrafe wegen einfacher, vorsätzlicher Körperverletzung.Das entspricht 40 Tagessätzen á 5.000,– Euro.
Mehrere Zeugen hatten zu Gunsten des Prinzen ausgesagt, so auch Prinzessin Caroline von Monaco. Nach 10 Jahren war es nicht wirklich möglich gewesen, die damaligen Vorgänge aufzuklären, aber der Prinz gilt jetzt als nicht vorbestraft.
Sein Verteidiger soll Revision angekündigt haben.
Übrigens: Bei der Auseinandersetzung war es ursprünglich um zu laute Musik gegangen