Mo. Jun 5th, 2023

Nachdem den Hartz IV Empfängern ab dem 1. Januar 2011 eine monatliche Erhöhung der Bezüge von 5,– Euro monatlich ins Haus steht, wurde in der vergangenen Nacht über die Zuverdienstgrenzen diskutiert.

Eine neue Regelung wurde erzielt, die am 16. Oktober in der Koaltionsrunde beschlossen und am 20. Oktober im Kabinett abgesegnet  werden soll.

In den Genuss der Änderung in den Zuverdienstgrenzen kommen Hartz IV Empfänger, die monatlich über 800,- Euro eigenes Einkommen haben. Im Vergleich:

Einkommen
      Zuverdienst alt
0 bis 100,– €
      100,– € Eigenbehalt
100,01 € bis 800,– €
      20 % Eigenbehalt
800,01 € bis 1.200,– €
      10 % Eigenbehalt
 
Einkommen
      Zuverdienst neu
0 bis 100,– €
      100,– € Eigenbehalt
100,01 € bis 1.000,– €
      20 % Eigenbehalt

So werden diejenigen, die über 800,– Euro,  im Monat verdienen, bis zu 20,– Euro mehr Eigenbehalt haben und für die, die über 1.000,– Euro monatlich verdienen, wird das Einkommen in voller Höhe ohne Freibetrag Anrechnung finden.

Angaben ohne Gewähr

Von Astera

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