Nachdem den Hartz IV Empfängern ab dem 1. Januar 2011 eine monatliche Erhöhung der Bezüge von 5,– Euro monatlich ins Haus steht, wurde in der vergangenen Nacht über die Zuverdienstgrenzen diskutiert.
Eine neue Regelung wurde erzielt, die am 16. Oktober in der Koaltionsrunde beschlossen und am 20. Oktober im Kabinett abgesegnet werden soll.
In den Genuss der Änderung in den Zuverdienstgrenzen kommen Hartz IV Empfänger, die monatlich über 800,- Euro eigenes Einkommen haben. Im Vergleich:
Einkommen
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Zuverdienst alt
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0 bis 100,– €
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100,– € Eigenbehalt
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100,01 € bis 800,– €
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20 % Eigenbehalt
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800,01 € bis 1.200,– €
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10 % Eigenbehalt
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Einkommen
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Zuverdienst neu
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0 bis 100,– €
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100,– € Eigenbehalt
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100,01 € bis 1.000,– €
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20 % Eigenbehalt
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So werden diejenigen, die über 800,– Euro, im Monat verdienen, bis zu 20,– Euro mehr Eigenbehalt haben und für die, die über 1.000,– Euro monatlich verdienen, wird das Einkommen in voller Höhe ohne Freibetrag Anrechnung finden.
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